Das Kreissportgericht München 1 hat am 06. November das vorläufige Urteil zum Abbruch des Kreisklasse Spiels, vom 22.09.2024 zwischen dem SV Istiklal München und unserer Ersten, verkündet.
Der SV Istiklal München soll nach diesem Urteil, gemäß §74 RVO, wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe belegt werden. Zudem soll das Spiel gemäß §29 SpO für den SV Istiklal München mit 0:2 als verloren bzw. für den FC Phönix Schleißheim mit 2:0 als gewonnen gewertet werden. Die drei Punkte aus der Partie sollen ebenfalls an Phönix gehen.
Gegen das Urteil hat der SV Istiklal München innerhalb der Frist Einspruch eingelegt.
Die Verfahren der roten Karten wurden von diesem Verfahren abgetrennt und gesondert behandelt.